Wichtige Hinweise

Aufbau/Verkehrsführung

Unser Fest inmitten der Stadt erfordert besondere Rücksichtnahme. Nur dann ist es möglich, auch weiterhin die vielseitige Unterstützung zu erlangen, die für das Fest notwendig ist. Die Verkehrsbelastung für Darmstadt und die Region durch das Festgeschehen müssen wir beachten und Behinderungen so gering wie möglich halten. In der Landgraf-Georg-Straße, am Schlossgraben und in der Zeughausstraße ist - während der Öffnungszeiten für den Verkehr - sicherzustellen, dass keine Fahrzeuge bzw. Material auf den Fahrbahnen abgestellt werden. Auch Ihre Lieferanten in den Nacht- und Morgenstunden sind an diese Vorgaben gebunden. Nur so können Sie und wir Beschwerden und Beeinträchtigungen von vorn herein vermeiden.

Aufbauzeiten

Der Aufbau der Stände ist wie folgt möglich: 

  • 18.06. Mercksplätze
  • 28.06. Marktplatz nach 16 Uhr, Friedensplatz, Karolinenplatz
  • 30.06. Landgraf-Georg-Straße, Zeughausstraße, Ernst-Ludwigs-Platz (weißer Turm), obere Rheinstraße

 Der Aufbau muss bis Donnerstag, den 03.07. um 12 Uhr abgeschlossen sein.

Geben Sie für die Einweisung vor Ort bitte kurz vorher den Marktmeister:innen Bescheid, wann Sie zum Aufbau kommen möchten. Kein Aufbau kann ohne Platzzuweisung der Marktmeister:innen erfolgen. Die Nummern des Festplatzteams finden Sie weiter unten.

Kein Aufbau von Geschäften am Sonntag, den 29.06.2025!

Das Abstellen von Kühlwägen/-containern ist ebenfalls nur in Absprache mit den Marktmeister:innen möglich!

Auf- oder Abbau während der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr und während der Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Für Be- und Entladetätigkeiten ist die Darmstädter Fußgängerzone für Fahrzeuge werktags von 6 bis 12 Uhr geöffnet. Anlieferungen auf den Festplätzen sind nur außerhalb der Veranstaltungszeiten möglich. 

 

Parkflächen Busse/Sprinter/Zugfahrzeuge/Wohnmobile

Parkflächen für Ihre Begleitfahrzeuge einschl. der Wohnwagen stehen auf dem Messplatz, Alsfelderstraße oder auf der Parkfläche am Böllenfalltorstadion, Nieder-Ramstädter-Straße zur Verfügung. Die Flächen können ab dem 18.06. genutzt werden. Bitte wenden Sie sich vor der Anfahrt bei Herrn Wilfrid Grupe: 0176-10427030.

Achtung: Der Messplatz muss bis 13.07. und der Parkplatz am Böllenfalltor bis 11.07., 0:00 Uhr von allen Wohnwagen und Begleitfahrzeugen geräumt sein.

PKWs bitten wir Sie aus Rücksicht auf die Kollegen in den angrenzenden Parkhäusern abzustellen. Während der Veranstaltungszeiten ist es nicht gestattet, die Festplätze zur Anlieferung zu befahren. Die Stadtpolizei wird Kontrollen durchführen und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge mit entsprechenden Geldstrafen belegen.

Wasserversorgung/Standrohre

  • Standrohre: gegen Kaution von 100,00 € am Marktplatz-Container.
  • Abholung: Di, 01.07., Mi, 02.07.: 11:00 – 14:00 Uhr
  • Rückgabe: Di, 08.07.: 10:00 – 14:00 Uhr.
  • Für Abholung der Standrohre vor dem 02.07. bitte mit Jasmin Swierczynska (0151-19483488) in Verbindung setzen.

Standnummern

Die Standnummern können ab Dienstag, 01.07. am Marktplatz-Container abgeholt werden.
Sie müssen GUT SICHTBAR oben rechts am Stand angebracht werden. 
Spätestens zur Gebrauchsabnahme am Donnerstag, 03.07., müssen die Standnummern abgeholt und angebracht sein!

Müllplätze

In diesem Jahr haben wir Müllplätze an diversen Standorten eingerichtet, um das Müllaufkommen auf dem Festgelände zu reduzieren. Das Entsorgen von Verpackungsmüll in den Mülltonnen, die für Festgäste vorgesehen sind, ist untersagt.

Standorte:

  • Friedensplatz (Höhe Hausnummer 10)
  • Fraunhofer Straße
  • Mercksplatz Ost (Lindenhofstraße/Teichhausstraße)

Die Aufstellung der Mülltonnen erfolgt ab dem 01.07. 

Personaltoiletten

In allen Toilettenwägen/-containern steht jeweils eine Personaltoilette zur Verfügung. Zusammen mit der Standnummer erhalten Sie einen Ausstellerausweis, der Sie dazu berechtigt, die Personaltoiletten kostenfrei zu nutzen. Toilettenstandorte können dem Lageplan entnommen werden.

Brandschutz

Löschwasserversorgungseinrichtungen sind ständig freigehalten. Standrohre, die an Unterflurhydranten zur Versorgung von Veranstaltungsinfrastruktur benutzt werden, werden von der Feuerwehr im Bedarfsfall kurzfristig entfernt. Hinweisschilder für Hydranten sind dauerhaft sichtbar zu halten. Abstand von Veranstaltungsaufbauten zu Hydranten mindestens 1m um den Hydranten.

Löschmitteleinheiten für Entstehungsbrände müssen von allen Standbetreibern wie folgt vorgehalten werden:

  • 5 kg Kohlendioxidlöscher an den Bühnen (Brandklasse B)
  • 6 Liter Fettbrandlöscher beim Betrieb von Fritteusen (Brandklassen A, B, F). (Beim Betrieb einer einzelnen Fritteuse reichen 3 Liter Löschmittel)
  • 6 kg Glutbrandpulver in allen anderen Fällen (Brandklassen A, B, C)
  • 2 kg Glutbrandpulver (Brandklassen A, B, C) an Ständen bis max. 3x3m, Standfläche ohne besonderes Gefährdungspotential 

Kontra Lärm

Die Vermeidung von Lärmeinwirkung für die Bürgerschaft im Umfeld des Festes ist uns ein besonderes Anliegen. Helfen Sie bitte dabei mit und stellen Sie die Lautstärke Ihrer Geschäfte so ein, dass eine Höchstlautstärke von 60 Dezibel auf keinen Fall überschritten wird. Ab 22.00 Uhr darf die Lautstärke höchstens noch 45 Dezibel betragen. Im Interesse der Erhaltung unseres Festplatzes in der Innenstadt bitten wir Sie, diese Gebote unbedingt zu beachten.

Behördliche Gebrauchsabnahme am Donnerstag, 03.07.2025

  • 09.00 – 12.00 Uhr: Marktplatz, Luisenplatz, Friedensplatz, Museum –Bastion, südöstliche Schlossmauer
  • 13.00 – 16.00 Uhr: Landgraf-Georg-Straße und Mercksplatz
  • 15.15 – Ende Karolinenplatz

Der Mieter ist verpflichtet, den Abnahmetermin persönlich wahrzunehmen oder einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Bauunterlagen (Baubücher, statistische Berechnungen etc.) sind bereitzuhalten.
HALTEN SIE BITTE DIESEN TERMIN UNBEDINGT EIN!

Antrag für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz

Alle Beschicker*innen, die Getränke oder Speisen verkaufen und durch einen Verzehrbereich (Tische, Bänke, Stehtische) den direkten Verzehr an Ort und Stelle, also direkt am Geschäft anbieten, müssen einen Antrag für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) beim Gewerbeordnungsamt in Darmstadt stellen. Schon ein einziger Stehtisch neben dem Geschäft verpflichtet zur Antragsstellung! Der Antrag muss vier Wochen vor dem Fest eingereicht werden. Er muss also spätestens bis zum 5. Juni 2024 im Gewerbeordnungsamt vorliegen.
Um Ihnen die Antragsstellung zu erleichtern, finden Sie hier ein vorausgefülltes Antragsformular. Sie müssen nur noch Ihre Angaben, gut lesbar, ergänzen und per eMail senden an: gewerbeordnungsamt@darmstadt.de

Merkblätter und Vorlagen
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Bürger- und Ordnungsamtes Darmstadt

19-Vereins-Strassenfeste-08-2023.pdf
20-Bewegliche-Verkaufseinrichtungen-08-2023.pdf
35-Allergene-08-2023.pdf

HeinerTaler

Die Heinerfest-Taler sind ohne Aufschlag anzunehmen (Vertragsgegenstand) und werden nach Rechnungsstellung des Mieters nach Abzug eines Bearbeitungsentgeldes (inkl. Herstellung und Werbung) in Höhe von 15% erstattet.

Bitte beachten!!
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Heinerfest-Taler um einen sogenannten Mehrzweck-Gutschein gemäß § 3 Absatz 15 UStG handelt. Dieser wird steuerlich wie (Fremdwährungs-)Bargeld behandelt.
DAS BEDEUTET, DASS SIE BEI ANNAHME DER HEINERFEST-TALER ALS ZAHLUNGSMITTEL DIE ENTSPRECHENDE UMSATZSTEUER ABFÜHREN MÜSSEN, GENAU SO, ALS HÄTTEN SIE DEN BETRAG IN EURO ERHALTEN.

Umweltschutz

Die Imbissbetriebe und Restaurationen bitten wir, umweltfreundliches Essgeschirr bzw. Mehrweggeschirr zu verwenden. Bei der Abgabe von Getränken sind Mehrwegflaschen bzw. andere Mehrwegbehältnisse zu benutzen, auf die ein angemessenes Pfand (mindestens 3 Euro) erhoben werden muss, um die Rückgabe zu gewährleisten. Plastikbecher sind verboten! Helfen Sie auch mit, den Glasbruch auf dem Festgelände zu vermeiden und massive Beschwerden abzuwenden.

Feuerwerk

Am Montag, den 07.07. findet um 22.30 Uhr das große Heinerfest-Abschlussfeuerwerk statt. Um den Effekt zu verstärken, bitten wir alle Standbetreiber in der Zeit des Feuerwerks ihre Beleuchtung so weit zu reduzieren, wie möglich. 

Gottesdienst

Am Sonntag, den 7. Juli findet von 12.00 - 13.00 Uhr der Heinerfest-Gottesdienst im Merck-AlleWeltTreff auf dem Friedensplatz statt. Wir bitten alle Fahrgeschäfte, in diesem Zeitraum auf Beschallung zu verzichten.

Wichtige Hinweise

  • Gegen das LKW Nachtfahrverbot (ab 20 Uhr) zum Festgelände haben wir eine Ausnahmegenehmigung erwirkt. 
  • Polizei: Mobile Wache an der Krone/Holzstraße von 03.07. – 07.07.2025
  • Kleines Heinerfest: Am Heinerfest-Freitag, 04.07. sollen Karussells, Fahr- und Laufgeschäfte von 10.00 – 12.30 im Bereich Marktplatz, Karolinenplatz und Friedensplatz geöffnet sein, da Kindergärten und Behinderteneinrichtungen kommen.
  • Der Familientag am Heinerfest-Montag entfällt!
  • Achtung: Das Festgelände darf nicht als Parkfläche genutzt werden! Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Es dürfen auch keine Fahrzeuge vor den Geschäften abgestellt werden! Dies betrifft vor allem auch die Landgraf-Georg-Straße!

 

Wichtige Ansprechpartner (Festplatzteam) im Heinerfest-Container am Marktplatz

  • · Harry Korn, 0151-23476559
  • · Jasmin Swierczynska 0151-19483488
  • · Peter Cölsch, 0171-9577600
  • · Jürgen Unterköfler, 0171-6518652

Unser gemeinsames Anliegen ist, das Heinerfest auch weiterhin in der Innenstadt attraktiv zu gestalten. Gute und verlässliche Zusammenarbeit sowie Rücksichtnahme sind wichtige Voraussetzungen hierfür. Herzlichen Dank und gute sowie erfolgreiche Tage beim Heinerfest.