Wichtige Hinweise

Aufbau/Verkehrsführung

Unser Fest inmitten der Stadt erfordert besondere Rücksichtnahme. Nur dann ist es möglich, auch weiterhin die vielseitige Unterstützung zu erlangen, die für das Fest notwendig ist. Die Verkehrsbelastung für Darmstadt und die Region durch das Festgeschehen müssen wir beachten und Behinderungen so gering wie möglich halten. In der Landgraf-Georg-Straße, am Schlossgraben und in der Zeughausstraße ist - während der Öffnungszeiten für den Verkehr - sicherzustellen, dass keine Fahrzeuge bzw. Material auf den Fahrbahnen abgestellt werden. Auch Ihre Lieferanten bis 12.00 Uhr müssen dies beachten. Sie helfen damit, sich und uns, möglicher Kritik zu begegnen. Für Ihre Begleitfahrzeuge einschl. der Wohnwagen benutzen Sie bitte den Messplatz, Alsfelder Straße.
Achtung: Der Messplatz muss bis 12.07.2024, 0:00 Uhr von allen Wohnwagen und Begleitfahrzeugen geräumt sein.

 

Wasserversorgung/Standrohre

  • Standrohre: gegen Kaution von 100,00 € am Marktplatz-Container.
  • Abholung: Di, 02.07., Mi, 03.07.: 11:00 – 14:00 Uhr
  • Rückgabe: Di, 09.07.: 10:00 – 14:00 Uhr.
  • Für Abholung der Standrohre vor dem 02.07. bitte mit Jürgen Unterköfler (0171-6518652) in Verbindung setzen.

Standnummern

Die Standnummern können ab Dienstag, 02.07. am Marktplatz-Container abgeholt werden.
Sie müssen GUT SICHTBAR oben rechts am Stand angebracht werden. 
Spätestens zur Gebrauchsabnahme am Donnerstag, 04.07., müssen die Standnummern abgeholt und angebracht sein!

Müllplätze

In diesem Jahr haben wir Müllplätze an diversen Standorten eingerichtet, um das Müllaufkommen auf dem Festgelände zu reduzieren. Das Entsorgen von Verpackungsmüll in den Mülltonnen, die für Festgäste vorgesehen sind, ist untersagt.

Standorte:

  • Friedensplatz (Höhe Hausnummer 10)
  • Fraunhofer Straße
  • Mercksplatz Ost (Lindenhofstraße/Teichhausstraße)

Brandschutz

Löschwasserversorgungseinrichtungen sind ständig freigehalten. Standrohre, die an Unterflurhydranten zur Versorgung von Veranstaltungsinfrastruktur benutzt werden, werden von der Feuerwehr im Bedarfsfall kurzfristig entfernt. Hinweisschilder für Hydranten sind dauerhaft sichtbar zu halten. Abstand von Veranstaltungsaufbauten zu Hydranten mindestens 1m um den Hydranten.

Löschmitteleinheiten für Entstehungsbrände müssen von allen Standbetreibern wie folgt vorgehalten werden:

  • 5 kg Kohlendioxidlöscher an den Bühnen (Brandklasse B)
  • 6 Liter Fettbrandlöscher beim Betrieb von Fritteusen (Brandklassen A, B, F). (Beim Betrieb einer einzelnen Fritteuse reichen 3 Liter Löschmittel)
  • 6 kg Glutbrandpulver in allen anderen Fällen (Brandklassen A, B, C)
  • 2 kg Glutbrandpulver (Brandklassen A, B, C) an Ständen bis max. 3x3m, Standfläche ohne besonderes Gefährdungspotential 

Kontra Lärm

Auch vermeidbare Lärmeinwirkung für die Bürgerschaft im Umfeld des Festes ist uns ein besonderes Anliegen. Helfen Sie bitte dabei mit und stellen Sie die Lautstärke Ihrer Geschäfte so ein, dass eine Höchstlautstärke von 60 Dezibel auf keinen Fall überschritten wird. Ab 22.00 Uhr darf die Lautstärke höchstens noch 45 Dezibel betragen. Im Interesse der Erhaltung unseres Festplatzes in der Innenstadt bitten wir Sie, diese Gebote unbedingt zu beachten.

Behördliche Gebrauchsabnahme am Donnerstag, 04.07.2024

  • 09.00 – 12.00 Uhr: Marktplatz, Luisenplatz, Friedensplatz, Museum –Bastion, südöstliche Schlossmauer
  • 13.00 – 16.00 Uhr: Landgraf-Georg-Straße und Mercksplatz
  • 15.15 – Ende Karolinenplatz

Der Mieter ist verpflichtet, den Abnahmetermin persönlich wahrzunehmen oder einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Bauunterlagen (Baubücher, statistische Berechnungen etc.) sind bereitzuhalten.
HALTEN SIE BITTE DIESEN TERMIN UNBEDINGT EIN!

Antrag für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz

Alle Beschicker*innen, die Getränke oder Speisen verkaufen und durch einen Verzehrbereich (Tische, Bänke, Stehtische) den direkten Verzehr an Ort und Stelle, also direkt am Geschäft anbieten, müssen einen Antrag für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) beim Gewerbeordnungsamt in Darmstadt stellen. Schon ein einziger Stehtisch neben dem Geschäft verpflichtet zur Antragsstellung! Der Antrag muss vier Wochen vor dem Fest eingereicht werden. Er muss also spätestens bis zum 5. Juni 2024 im Gewerbeordnungsamt vorliegen.
Um Ihnen die Antragsstellung zu erleichtern, finden Sie hier ein vorausgefülltes Antragsformular. Sie müssen nur noch Ihre Angaben, gut lesbar, ergänzen und per eMail senden an: gewerbeordnungsamt@darmstadt.de

Merkblätter und Vorlagen
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Bürger- und Ordnungsamtes Darmstadt

19-Vereins-Strassenfeste-08-2023.pdf
20-Bewegliche-Verkaufseinrichtungen-08-2023.pdf
35-Allergene-08-2023.pdf

HeinerTaler

Die Heinerfest-Taler sind ohne Aufschlag anzunehmen (Vertragsgegenstand) und werden nach Rechnungsstellung des Mieters nach Abzug eines Bearbeitungsentgeldes (inkl. Herstellung und Werbung) in Höhe von 15% erstattet.

Bitte beachten!!
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Heinerfest-Taler um einen sogenannten Mehrzweck-Gutschein gemäß § 3 Absatz 15 UStG handelt. Dieser wird steuerlich wie (Fremdwährungs-)Bargeld behandelt.
DAS BEDEUTET, DASS SIE BEI ANNAHME DER HEINERFEST-TALER ALS ZAHLUNGSMITTEL DIE ENTSPRECHENDE UMSATZSTEUER ABFÜHREN MÜSSEN, GENAU SO, ALS HÄTTEN SIE DEN BETRAG IN EURO ERHALTEN.

Umweltschutz

Die Imbissbetriebe und Restaurationen bitten wir, umweltfreundliches Essgeschirr bzw. Mehrweggeschirr zu verwenden. Bei der Abgabe von Getränken sind Mehrwegflaschen bzw. andere Mehrwegbehältnisse zu benutzen, auf die ein angemessenes Pfand (mindestens 3 Euro) erhoben werden muss, um die Rückgabe zu gewährleisten. Plastikbecher sind verboten! Helfen Sie auch mit, den Glasbruch auf dem Festgelände zu vermeiden und massive Beschwerden abzuwenden.

Feuerwerk

Am Montag, den 08.07. findet um 22.30 Uhr das große Heinerfest-Abschlussfeuerwerk statt. Um den Effekt zu verstärken, bitten wir alle Standbetreiber in der Zeit des Feuerwerks ihre Beleuchtung so weit zu reduzieren, wie möglich. 

Gottesdienst

Am Sonntag, den 7. Juli findet von 12.00 - 13.00 Uhr der Heinerfest-Gottesdienst im Heinergadde auf dem Karolinenplatz statt. Wir bitten alle Fahrgeschäfte in diesem Zeitraum auf Beschallung zu verzichten.

Wichtige Hinweise

  • Die Nachzügler des Festes erhalten von uns eine Legitimationskarte, die der Polizei und den Ordnungskräften vorzuzeigen ist und Sie und uns gegen „fliegende Händler“ schützen soll.
  • Gegen das LKW Nachtfahrverbot (ab 20 Uhr) zum Festgelände haben wir eine Ausnahmegenehmigung erwirkt. 
  • Polizei: Mobile Wache an der Krone/Holzstraße von 04.07. – 08.07.2024
  • Wichtige Ansprechpartner (Festplatzteam) im Heinerfest-Container am Marktplatz
  • Peter Cölsch, Tel. 0171-9577600
  • Jürgen Unterköfler, 0171-6518652
  • Harry Korn, 0151-23476559
  • Ben Janzen, 0160-4412958
  • Jasmin Swierczynska 0151-19483488
  • Kleines Heinerfest: Am Heinerfest-Freitag, 05.07. sollen Karussells, Fahr- und Laufgeschäfte von 10.00 – 12.30 im Bereich Marktplatz, Karolinenplatz und Friedensplatz geöffnet sein (nicht: Landgraf-Georg-Straße, Mercksplatz Ost und West wegen des Straßenverkehrs), da Kindergärten und Behinderteneinrichtungen kommen.
  • Der Familientag am Heinerfest-Montag entfällt!
  • Achtung: Das Festgelände darf nicht als Parkfläche genutzt werden! Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Es dürfen auch keine Fahrzeuge vor den Geschäften abgestellt werden! Dies betrifft vor allem auch die Landgraf-Georg-Straße!

Unser gemeinsames Anliegen ist, das Heinerfest auch weiterhin in der Innenstadt attraktiv zu gestalten. Gute und verlässliche Zusammenarbeit sowie Rücksichtnahme sind wichtige Voraussetzungen. Herzlichen Dank und gute sowie erfolgreiche Tage beim Heinerfest.